Hintergrundbild mit Verlauf

AGB

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma e-pixler.io GmbH, Leuchtenfabrik Aufgang E, Edisonstraße 63 12459 Berlin - im Folgenden e-pixler genannt - und ihren Kunden (im Folgenden:Vertragspartner) für alle derzeitigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen vone-pixler. e-pixler bietet Vertragspartnern Beratung, Konzeption, Erstellung, Support und Hostingin Bezug auf digitale Produkte an, insbesondere für Apps. 1.2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, denen e-pixler nicht ausdrücklich schriftlichzugestimmt hat, sind nicht Vertragsinhalt. 1.3. Ein Vertrag kommt regelmäßig durch dessen beidseitige Unterzeichnung oder durch dieAnnahme seitens des Vertragspartners eines von e-pixler vorgeschlagenen Angebots zustande.Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zuihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Dies gilt auch für die Wirksamkeitdes Abbedingens dieses Schriftformerfordernisses. 2. Vertragsgegenstand 2.1. Art und Umfang der Leistungen werden soweit möglich im Einzelvertrag beschrieben. Grundlagesind dabei die Vorbesprechungen der Vertragspartner und hierbei erstellte Dokumente (z.B.Definitionen, Briefings, Fragenkataloge). Auf dieser Basis werden die Leistungen im Rahmen desProjektmanagements fortentwickelt. 2.2. e-pixler ist frei darin, wie sie die Leistungen gestaltet und umsetzt, soweit keine konkretenVorgaben vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere für Standards, Richtlinien und Normen (z.B.DIN, ISO, W3C), es sei denn, sie gehören zum Stand der Technik und werden allgemein verwendet. Die Befugnis von e-pixler zur Leistungsbestimmung gemäß Satz 1 umfasst auch den Einsatz vonSoftware oder Inhalten unter einer offenen Lizenz (z.B. Open Source, Freeware oder Creative CommonsBedingungen). 2.3. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten(z.B. SSL), die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, die Überlassung einer Entwicklungs-,Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sowie die Überlassung von Quellcode sindvon e-pixler nur dann zu erbringen, soweit dies in einem Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist. 2.4. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung sind im Einzelvertrag genannte Zeitpunkte- oder-räume unverbindliche Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickeltwerden. 2.5. Wünscht der Vertragspartner eine nachträgliche Änderung einer von ihm akzeptiertenLeistungsbeschreibung, so muss er dies in konkreter und prüffähiger Form an e-pixler als ChangeRequest mitteilen. e-pixler darf die weitere Leistungserbringung bei Vorliegen eines Change Requestseinstellen. Widerspricht der Vertragspartner der Leistungseinstellung, so setzt e-pixler dieursprüngliche Leistungserbringung kostenpflichtig fort.e-pixler prüft den Change Request im Hinblick auf die technische Durchführbarkeit und im Hinblickauf zeitlichen und kostenmäßigen Mehraufwand überschlägig und teilt dies gegebenenfallsals Angebot mit. Die Parteien führen dann eine Entscheidung über den Change Request in Textformherbei. Erbringt e-pixler mehr als unerhebliche zusätzliche Leistungen auf Veranlassung desVertragspartners, werden diese auf Zeithonorarbasis nach den allgemeinen Sätzen von e-pixlervergütet. 3. Softwarelizenz 3.1. Der Vertragspartner erhält vorbehaltlich abweichender Regelung im Einzelvertrag mit e-pixlerein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.e-pixler kann Bestandteile und Elemente (z.B. Bibliotheken, Module, Baukästen, Vorlagen, Tools)im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs weiter nutzen und ohne kundenspezifische Details frei verwerten. 3.2. e-pixler kann dem Vertragspartner die für die Nutzung der Leistungen erforderlichen Rechteauch dadurch verschaffen, dass e-pixler ein Produkt mit freier Lizenz (z.B. GNU, Apache SoftwareLicense, Creative Commons) zur Verfügung stellt oder nachweist. 3.3. Bei kostenlosen Pitches, Angeboten oder Kostenvoranschlägen gehen keine Rechte über.Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, darin enthaltene Leistungen von e-pixler anderweitig zunutzen oder zu verwerten bzw. nutzen oder verwerten zu lassen. 3.4. Die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch e-pixler steht unter deraufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen seitens des Vertragspartners vollständig vergütetworden sind. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen dervertragsgemäß seitens des Vertragspartners zu erbringenden Handlungen (z.B. Tests) gestattet.Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Vertragspartner in Verzug mit derZahlung gerät, es sei denn, der Zahlungsrückstand ist unwesentlich. 3.5. Der Vertragspartner wird urheberrechtliche (z.B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweiseauf e-pixler in oder bei Leistungen unverändert beibehalten. e-pixler ist berechtigt, bei ihrenLeistungen in geeigneter Weise auf ihre Mitwirkung oder Erstellung hinzuweisen. Beispielsweisekann ein solcher Hinweis beim Laden einer App, in der Info zu einer Anwendung, im Code vonSoftware, in der Anbieterkennzeichnung bei Internet-Angeboten, bei App Stores in der Anwendungsbeschreibung,im Impressum oder Fußzeilen von Printprodukten erfolgen. Die Hinweise aufe-pixler beinhalten in digitaler Form mindestens den Wortlaut "e-pixler.io GmbH, Mobile AppSolutions", einen navigierbaren Link auf www. epixler.io und wenn technisch möglich einLogo. 4. Pflichten des Vertragspartners 4.1. Der Vertragspartner stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Verfügunggestellte Material nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zumJugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesonderePersönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendungeinschränken könnten. 4.2. Etwaig erforderliche Prüfungen gewerblicher Schutzrechte (z.B. Patente, Gebrauchsmuster,Geschmacksmuster), Namens- und Kennzeichenrecherchen, entsprechende Eintragungen sowiedie Prüfung auf Rechtmäßigkeit (z.B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs- und/oder Markenrecht)obliegen dem Vertragspartnern, es sei denn, im Einzelvertrag ist etwas anderes vereinbart. 4.3. Die Pflichten des Vertragspartners gemäß dieser Ziffer 4 erfüllt er auf seine Kosten. Befindetsich der Vertragspartner mit der Erfüllung einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder erfüllt ersie nicht ordnungsgemäß, so darf e-pixler eine angemessene Entschädigung verlangen. SonstigeRechte von e-pixler bleiben unberührt. 5. Fremdleistungen 5.1. Soweit Fremdleistungen, insbesondere Software (z.B. Standardroutinen, Module, Bibliotheken)oder Medien (z.B. Bilder, Töne, Laufbilder, Filme, Datafeeds) von Drittanbietern im Einzelvertragoder sonst ausgewiesen sind, ist e-pixler bevollmächtigt, diese auf Kosten des Vertragspartnersgemäß den Bedingungen des Herstellers/Anbieters oder deren Vertriebspartner zubeschaffen oder zu vermitteln. Der Vertragspartner wird einschlägige Bedingungen für Fremdleistungenbeachten (einschließlich Open Source, Freeware oder Creative Commons Bedingungen)und ggf. erforderliche Vertrags- oder Lizenzverlängerungen selbständig vornehmen. e-pixlerist nicht zu einer Verauslagung von Fremdleistungen verpflichtet. e-pixler ist berechtigt, für dieBeauftragung und Koordination von Fremdleistungen eine angemessene Service Fee (regelmäßig15% der Fremdleistung) zu verlangen. 5.2. Schaltet der Vertragspartner weitere Dienstleister ein, so gelten diese als Erfüllungsgehilfendes Vertragspartners. Der Vertragspartner ist als Auftraggeber sowohl von e-pixler als auch desDrittdienstleisters für die stringente und handhabbare Abgrenzung, Koordination und Überwachungder Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche der unterschiedlichen Auftragnehmerverantwortlich. 5.3. e-pixler ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt. 6. Lieferung und Abnahme 6.1. Vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarung liefert e-pixler dem Vertragspartner je eine Kopieder e-pixler Software Produkte in maschinenlesbarer Form auf Datenträger oder online. Dokumentationenin elektronischer oder gedruckter Form und Kommentierungen des Quellcodes sindvon e-pixler nur dann anzufertigen, wenn dies in einem Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist. 6.2. Der Vertragspartner hat Schäden und Verluste beim Versand, Falschlieferungen oder unvollständigeLieferungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 6.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die e-pixler Software Produkte unverzüglich nach Erhaltauf ihre Funktionsfähigkeit zu untersuchen sowie etwaig auftretende Mängel unverzüglich e-pixlerschriftlich mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln gilt entsprechendes. Gegenüber Kaufleutengelten die §§ 377 ff. HGB. 6.4. e-pixler ist zu Teilleistungen berechtigt, die von e-pixler gesondert in Rechnung gestellt werdenkönnen, wenn die Art des Liefergegenstandes dies gestattet. 6.5. Erklärt der Vertragspartner innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Übergabe einer Leistung dieAbnahme nicht und hat er in dieser Zeit gegenüber e-pixler keine wesentlichen Mängel gerügt,gelten die Leistungen oder Teilleistungen von e-pixler als abgenommen. 6.6. Die Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens des Vertragspartners erfolgen,insbesondere durch produktiven Einsatz der Leistung, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abrufweiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauender Leistungen. 7. Gefahrenübergang Bei der Lieferung von Gegenständen an Unternehmen und Kaufleute geht die Gefahr mit Versendungoder Abholung bzw. mit Eintritt eines Annahmeverzuges auf den Vertragspartner über. BeiWerkleistungen gilt gleiches mit dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. der Abnahmefiktion. 8. Preise, Zahlungsbedingungen 8.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anfallende ausländischeSteuern, Zölle und Abgaben trägt der Vertragspartner. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Vertragspartner mit seiner Zahlungspflichtganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet unserer weiteren Rechte Zinsen in Höhe vonjährlich 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. 8.2. Alle Unterstützungsleistungen (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstrationder Betriebsbereitschaft, Umstellung von Altdaten, Einweisung, Schulung und Beratung)werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.Dasselbe gilt für Spesen, Reisekosten, Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung,einschließlich Kosten der elektronischen Lieferung. Dabei richten sich Stundensätze, Reise- und Nebenkosten nach der jeweiligen Preisliste von e-pixler,sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Leistungen von e-pixler werden auf Zeithonorarbasisunter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standardsätzen von e-pixlervergütet. Abrechnungsintervall ist je angefangene Viertelstunde. Soweit Tagessätze vereinbartsind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeitenvon e-pixler. Wird e-pixler auf Wunsch des Vertragspartners außerhalb ihrer Geschäftszeitentätig, so erhöht sich der anteilige Satz um 50 %. Für Leistungen, die e-pixler im Einvernehmen mitdem Vertragspartnern nicht am Sitz von e-pixler erbringt, werden gesondert Fahrtzeiten, -kostenund Spesen in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder gegen Einzelnachweis inRechnung gestellt. Reisezeiten sind Arbeitszeiten.e-pixler kann monatlich abrechnen. 8.3. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelvertrag werden bei KVA oder Festpreisenbis zu einem Auftragswert von 25.000 € 50% bei Vertragsabschluss und 50% bei Übergabe fällig;bei werkvertraglichen Leistungen ist der Vertragspartner berechtigt, 10% der hierauf anfallendenVergütung bis zur Abnahme zurück zu halten. Ab einem Auftragswert von 25.000 € ist e-pixlerberechtigt, über das vereinbarte Entgelt wie folgt Rechnung zu legen: 50% bei Vertragsschluss,30% bei Lieferung und 20% bei Abnahme. 8.4. Unabhängig von vereinbarten Zahlungsmodalitäten ist e-pixler bei Zahlungsverzug, bei Nichteinlösungvon Schecks oder Bekanntwerden von sonstigen Tatsachen und Umständen, die dieKreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, berechtigt, nach ihrer Wahl Vorauskassezu verlangen bzw. per Nachnahme zu liefern. Zudem kann e-pixler in diesen Fällen sämtliche nochnicht fällige Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung sofort geltend machen. 8.5. e-pixler ist auch dann berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Vertragspartnersanzurechnen, wenn diese auf einem anderen Vertragsverhältnis mit ihm beruhen. 9. Eigentumsvorbehalt 9.1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von e-pixler aus diesemoder zukünftigen Vertragsverhältnissen bleiben die gelieferten Produkte im Eigentum von e-pixler(Kontokorrentvorbehalt). Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Vertragspartnere-pixler unverzüglich zu informieren und den Dritten auf die bestehenden Rechte von e-pixleraufmerksam zu machen. 9.2. Die Weiterveräußerung, Sicherungsübereignung, Verpfändung, oder Besitzübertragung derProdukte, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, ist dem Vertragspartner außerhalb desordentlichen Geschäftsverkehrs ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens e-pixler nichtgestattet. Gibt der Vertragspartner die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter,wird dessen Forderung aus der Weitergabe hiermit an e-pixler abgetreten. 9.3. Sollte der Wert der e-pixler gewährten Sicherheiten die Zahlungsansprüche mehr als 20%übersteigen, so gibt e-pixler auf Verlangen des Vertragspartners diesen übersteigenden Teil derSicherheit frei. 9.4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist nicht davon abhängig, dass e-pixler vomVertrag zurückgetreten ist. 10. Mängelbeseitigung 10.1. Von e-pixler zu vertretende Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten von der Ablieferungan oder - soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist - nach der Abnahme. Als Mängelgelten Abweichungen der e-pixler Software Produkte von der in der Bedienungsanleitung oderim Pflichtenheft beschriebenen Funktionsweise in einem Umfang, der die Nutzung in nicht nurunerheblichem Maße einschränkt. e-pixler tritt nicht für die vom Vertragspartner im Pflichtenheftgemachten Angaben ein. e-pixler haftet nicht für Bedienungs- oder Konfigurationsfehler desVertragspartners. e-pixler tritt nicht für die Richtigkeit der vom Vertragspartner angestrebtenArbeitsergebnisse mit e-pixler Produkten ein. 10.2. e-pixler beseitigt innerhalb der Mängelbeseitigungsfrist unentgeltlich Mängel an e-pixlerProdukten nach eigener Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung oder durch Fehlerumgehung,falls die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.Führen Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen nicht innerhalb angemessener Frist zum Erfolg,kann der Vertragspartner Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütungverlangen. 10.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Mängel ausreichend zu dokumentieren unde-pixler nach besten Kräften bei einer Mängelbehebung zu unterstützen, insbesondere in erforderlichemUmfang den Zugang zum System auch mittels Fernzugriff (Remotezugriff) zu gewähren,sowie Personal, das mit der Anwendung und den Prozessen vertraut ist, zur Verfügung zu stellen. 10.4. Nicht unter die Mängelbeseitigung fallen Fehler, die ihren Ursprung nicht in den e-pixlerProdukten haben, sondern auf die unsachgemäße Bedienung, die Verwendung ungeeigneter Betriebsmitteloder auf Änderungen oder sonstigen Handlungen des Vertragspartners oder Drittenberuhen. Gewährleistungsansprüche des Vertragspartnern sind ebenfalls ausgeschlossen, wennsich allgemeine Rahmenbedingungen oder solche bei Dritten ändern, insbesondere durch Updatesvon (mobilen) Betriebssystemen, Veränderung von externen Diensten (z.B. geänderte oder neueFunktionalitäten), Plattformen (z.B. geänderte Schnittstellen) oder Systemen (z.B. technischeWeiterentwicklung), es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Mängel nicht hieraufzurückzuführen sind oder hierdurch die Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlicherschwert werden. 10.5. e-pixler kann die Vergütung des eigenen Aufwandes verlangen, soweit e-pixler auf Grundeiner Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass der Vertragspartner einen Mangel nachgewiesenhat. Das gleiche gilt, wenn Fehler nach Ablauf der Verjährungsfrist beseitigt werden. 10.6. Funktionsangaben in einer jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie Angaben und Auskünfteim Rahmen von Vertragsverhandlungen stellen keine Garantien dar, es sei denn, diese wurdenausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich von e-pixler bestätigt. Bestimmte ReaktionsoderAntwortzeiten werden die Vertragspartner ggf. im Rahmen eines einzelvertraglichen ServiceLevel Agreement (SLA) vereinbaren. 11. Haftung 11.1. Die Haftung von e-pixler für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheitdes Vertragspartners, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz vonVerzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet e-pixler für jeden Grad des Verschuldens. 11.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungenunserer Erfüllungsgehilfen. 11.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oderGesundheit des Vertragspartners beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjährenderartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchsbzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. 11.4. Soweit die Schadensersatzhaftung e-pixler gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränktist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 11.5. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 12. Kündigung, Schadensersatz 12.1. Kündigt der Besteller ohne wichtigen Grund, so kann e-pixler als Vergütung abzüglich ersparterAufwendungen einen pauschalen Betrag von 20% der Auftragssumme verlangen. 12.2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 12.3. Zum Vertragsende wird e-pixler die Vertragspartner eigenen Daten in dem Zustand, wie siebei e-pixler vorhanden sind, nach Wahl von e-pixler dem Vertragspartnern für einen Zeitraumvon einem Monat zum Download anbieten oder sie an den Vertragspartnern elektronisch oderper Post übersenden. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist e-pixler zur Löschung berechtigt. Darüberhinausgehende Leistungen erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung. 13. Geheimhaltung Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationendes anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach sonstigenUmständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristetgeheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichoder sonst zulässig - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. 14. Datenschutz 14.1. Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesonderedie Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), beachten und ihre Mitarbeiter entsprechendverpflichten. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig jeweils unterrichten, soweit fürdie Erbringung von Leistungen die Nutzung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Derjeweils übermittelnde Vertragspartner stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nachden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt dem anderen Vertragspartner mit,falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist. 14.2. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass e-pixler die im Rahmen der Vertragsdurchführunganfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert,verarbeitet und sonst verwendet. Der Vertragspartner holt entsprechende Einwilligungender Betroffenen ein, sofern erforderlich. Erbringt e-pixler Auftragsdatenverarbeitung im Sinnedes § 11 BDSG, wird der Vertragspartner die auftragsgemäße Verwendung der Daten schriftlichkonkretisieren, soweit dies noch nicht im Vertrag erfolgt ist. 15. Schlussbestimmungen 15.1. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von e-pixler,die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen. 15.2. Der Vertragspartner ist nur berechtigt, die Aufrechnung zu erklären oder ein Zurückbehaltungsrechteinschließlich des aus § 369 HGB geltend zu machen, wenn die entsprechende Forderungunstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. 15.3. e-pixler ist berechtigt, den Vertragspartner und das durchgeführte Projekt in Veröffentlichungenim Internet und Printmedien als Referenz zu nennen. Der Vertragspartner verpflichtetsich für diesbezüglich verwendete Werbemittel wie Logos oder Screenshots alle erforderlichenRechte einzuräumen. Sollten für die Verwendung besondere Vorgaben bestehen (z.B. gemäßCorporate Identity), wird der Vertragspartner diese mitteilen. Eine Referenznennung wird nur insachlich zutreffender Weise erfolgen. 15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder ihreRechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in der Vereinbarungeine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungennicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lückesoll eine angemessene Regelung gelten, die - soweit möglich - dem am nächsten kommt, was dieVertragsparteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. 15.5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Stand: Januar 2019

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